Podologie Benerink setzt alles daran, Ihnen eine gute Betreuung zu bieten. Dennoch kann es sein, dass Sie mit unserem Service nicht ganz zufrieden sind. Wir finden das sehr bedauerlich. Deshalb würden wir gerne von Ihnen erfahren, was Ihnen missfällt. Vielleicht können wir Ihre Unzufriedenheit beseitigen und unsere Servicequalität verbessern. Sie können Ihre Unzufriedenheit oder Beschwerde bei Ihrem Gesundheitsdienstleister oder Ihrer Praxis Podologie Benerink over de Scheer 3 7591 WK Denekamp melden.
In dieser Beschwerdeordnung sind die Schritte festgelegt, die einzuhalten sind, wenn Sie Ihre Unzufriedenheit oder Beschwerde gegenüber der Praxis äußern. Weiter unten in den Artikeln finden sich die detaillierten Beschreibungen, die zusammen die Beschwerdeordnung bilden.
Schritt 1:
Schritt 2:
Schritt 3
Schritt 4:
Schritt 5:
Schritt 6:
Sollten Sie als Patient unzufrieden sein oder sich beschweren, besprechen Sie dies mit dem Gesundheitsdienstleister selbst und hoffen Sie, Ihre Unzufriedenheit oder Beschwerde zu lösen. Falls erforderlich, können weitere Personen aus der Praxis hinzugezogen werden, oder es kann eine Folgesitzung anberaumt werden, wenn dies einer Lösung förderlich ist.
Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Beschwerde nicht zu Ihrer Zufriedenheit bearbeitet wurde, weisen wir Sie auf die Möglichkeit hin, sich an einen unabhängigen Beschwerdebeauftragten von LOOP zu wenden oder < Benerink Podologie (etwas ist schief gelaufen) Sofern der Gesundheitsdienstleister dem Berufsverband LOOP angeschlossen ist und dessen Beschwerdereglement befolgt, können Sie sich an LOOP wenden. Sie können das Beschwerdeformular unter www.loop.nl verwenden, um Ihre Beschwerde schriftlich bei der Berufsorganisation einzureichen. Ein unabhängiger Beschwerdebeauftragter wird dann Ihre Beschwerde bearbeiten. Die elektronische oder schriftliche Benachrichtigung über die Beschwerde bestimmt den Beginn der offiziellen Frist für die Bearbeitung der Beschwerde.
Der Beschwerdebeauftragte kann Sie als Patient im Beschwerdeverfahren unterstützen, kann Möglichkeiten zur Lösung der Beschwerde ausloten und vermittelt in einem offenen Dialog zwischen Gesundheitsdienstleister und Patient. Falls erforderlich, kann der Beschwerdebeauftragte Ihnen helfen, Ihre Beschwerde klar und deutlich zu beschreiben.
Gemäß dem Care Quality Complaints and Disputes Act (Gesetz über Beschwerden und Streitigkeiten im Bereich der Pflegequalität) muss der Gesundheitsdienstleister fortan innerhalb von sechs Wochen die Beschwerde mit dem Patienten klären und schreibt seine "Stellungnahme" dazu. Falls erforderlich, kann der Beschwerdebeauftragte dabei helfen, dieses "Urteil" klar und deutlich zu beschreiben.
Wenn Sie als Patient mit der Bearbeitung und Lösung der Beschwerde durch die Vermittlung eines Beschwerdebeauftragten nicht zufrieden sind, können Sie bei der unabhängigen Schlichtungsstelle, der der Gesundheitsdienstleister angeschlossen ist, eine Beschwerde einreichen. Die Stellungnahme des Schlichtungsausschusses ist bindend. Dieser Streitbeilegungsausschuss ist auch befugt, gegebenenfalls Schadenersatz in Höhe von bis zu 25.000 € zu verhängen.
<Der Gesundheitsdienstleister ist einer unabhängigen Streitbeilegungsstelle angeschlossen, bei der etwas schief gelaufen ist. Der Gesundheitsdienstleister zieht Lehren aus den Beschwerden und schlägt Maßnahmen zur Verbesserung seiner
Qualität. Er muss den LOOP-Beschwerdebeauftragten schriftlich darüber informieren.
Der LOOP-Beschwerdebeauftragte bearbeitet (anonyme) Beschwerden bei regionalen Peer-Review-Treffen, um zu lernen und die Qualität des Berufs zu verbessern.
Formatbeschwerdeordnung LOOP Januar 2019, Version 2.0 Seite 3 von 7
Artikel 1 Begriffsbestimmungen
Für die Zwecke dieses Reglements gelten die folgenden Definitionen:
Patient Beschwerdeführer
Reklamation
Betreuer
Pflegedienstleister Beschwerdebeauftragter
LOOP-Urteil
Streitfall
Artikel 2
Die natürliche Person, die vom Gesundheitsdienstleister versorgt wird.
der Patient, der eine Beschwerde über einen Gesundheitsdienstleister hat. Dies kann auch ein Vertreter des Patienten sein.
eine Beschwerde sein kann:
eine Äußerung der Unzufriedenheit mit einem Verhalten, einschließlich auch
umfasst Handlungen oder Unterlassungen gegenüber einem Patienten im Rahmen der vom Gesundheitsdienstleister erbrachten Gesundheitsversorgung oder in Bezug auf organisatorische Aspekte dieser Versorgung,
Eine Äußerung der Unzufriedenheit mit der Weigerung eines Gesundheitsdienstleisters, eine Person als Vertreter des Patienten bei der Gesundheitsversorgung zu berücksichtigen.
LOOP-Mitglied und Gesundheitsdienstleister, eine natürliche Person, die beruflich Gesundheitsdienstleistungen erbringt.
Die Praxis, in der der Gesundheitsdienstleister beruflich tätig ist.
den Beschwerdebeauftragten von LOOP oder den vom Gesundheitsdienstleister gemäß dieser Beschwerdeordnung benannten Beschwerdebeauftragten.
Nationaler Dachverband für Podologie.
Eine schriftliche Antwort von oder im Namen des Gesundheitsdienstleisters, die eine Stellungnahme oder Mitteilung zu einer Beschwerde enthält. Ein solches Urteil kann vorläufig oder endgültig sein.
eine Beschwerde, die nicht zur Zufriedenheit des Patienten gelöst wurde, nachdem sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften behandelt wurde, und der Patient nicht davon zurücktritt.
Zielsetzung dieser Beschwerdeordnung
Das Ziel dieser Beschwerdeordnung ist es:
eine wirksame und zugängliche Entgegennahme und Bearbeitung von Unzufriedenheit und Beschwerden zu gewährleisten,
mit dem Ziel, die Beschwerde zu lösen;
Schutz der Rechtsposition des Patienten durch ein Verfahren zur Entgegennahme, Schlichtung und Bearbeitung von Beschwerden;
Förderung der Wiederherstellung der auf gegenseitigem Vertrauen basierenden (Behandlungs-)Beziehung, falls erforderlich;
die Qualität der Podologie und der podologischen Therapie zu fördern.
Artikel 3 Einreichung einer Unzufriedenheitsbekundung und/oder einer Beschwerde
Wenn der Patient unzufrieden ist, wendet er sich zunächst an den Gesundheitsdienstleister, um eine informelle Lösung zu finden.
Der Patient erhält vom Gesundheitsdienstleister die Möglichkeit, seine Unzufriedenheit in einem persönlichen Gespräch zu erörtern und zu versuchen, gemeinsam eine Lösung zu finden. An diesem Gespräch (oder einem Folgegespräch) werden auch andere Personen beteiligt, wenn dies der Lösung der Unzufriedenheit förderlich ist und der Patient nicht widerspricht.
Führt das Gespräch nicht zu einer zufriedenstellenden Lösung der Unzufriedenheit, wird der Gesundheitsdienstleister den Patienten auf das interne Beschwerdeverfahren des Gesundheitsdienstleisters verweisen. Dabei informiert der Gesundheitsdienstleister den Patienten auch über die Möglichkeit, sich bei einem unabhängigen Beschwerdebeauftragten beraten zu lassen und/oder eine Beschwerde einzureichen.
Formatbeschwerdeordnung LOOP Januar 2019, Version 2.0 Seite 4 von 7
Der Antrag auf Beiziehung eines Beschwerdebeauftragten kann vom Patienten beim Gesundheitsdienstleister oder beim LOOP-Sekretariat (www.loop.nl) gestellt werden und wird innerhalb von zwei Arbeitswochen von einem Beschwerdebeauftragten beantwortet.
Mit dem Ersuchen des Patienten um Unterstützung durch einen Beschwerdebeauftragten bei der Beschwerde und Schlichtung erklärt sich der Patient bereit, dem Beschwerdebeauftragten Einsicht in seine relevanten persönlichen und medizinischen Daten bei dem betreffenden Anbieter zu gewähren, wenn dies für die Untersuchung des Beschwerdebeauftragten erforderlich ist, um zur Lösung beizutragen.
Informationen darüber, wie eine Beschwerde eingereicht werden kann, sind auf der Website des Gesundheitsdienstleisters und in der Praxis leicht zu finden. Der Leistungserbringer informiert die angestellten Leistungserbringer und andere Personen über diese Beschwerdeordnung und fordert sie auf und unterstützt sie dabei, sich an diese Ordnung zu halten
Die Einreichung einer Beschwerde erfolgt digital oder, falls erforderlich, schriftlich über ein Beschwerdeformular, das auf der LOOP-Website (www.loop.nl) oder in der Praxis des Gesundheitsdienstleisters erhältlich ist.
Die Beschwerde sollte in digitaler Form oder, falls erforderlich, in schriftlicher Form unter Angabe des Datums an den Gesundheitsdienstleister übermittelt werden. Das Datum, an dem die Beschwerde über das Beschwerdeformular beim Gesundheitsdienstleister eingereicht wurde und somit beim Gesundheitsdienstleister eingegangen ist, gilt als formeller Beginn des Beschwerdeverfahrens, wodurch die gesetzlichen Fristen in Kraft treten.
Bei der Einreichung einer Beschwerde können sich die Patienten an einen Beschwerdebeauftragten wenden. Diese Unterstützung besteht darin, dass der Beschwerdebeauftragte dem Patienten bei der Formulierung seiner Beschwerde behilflich ist.
Wird eine Beschwerde von einem Vertreter des Patienten eingereicht, kann der Gesundheitsdienstleister die Vorlage von Dokumenten verlangen, die belegen, dass der Beschwerdeführer in dieser Eigenschaft handelt.
Eine Beschwerde wird nur dann berücksichtigt, wenn das Beschwerdeformular in allen relevanten Abschnitten ausgefüllt ist. Wenn das Beschwerdeformular nicht verwendet wurde oder unvollständig ist, wird der Gesundheitsdienstleister, der Beschwerdebeauftragte oder das LOOP-Sekretariat den Beschwerdeführer darauf hinweisen.
Artikel 4 Berücksichtigung von Beschwerden
Beschwerden werden nur berücksichtigt:
Wenn es sich um eine Beschwerde eines Patienten über einen Gesundheitsdienstleister handelt;
Wenn der Beschwerdeführer die Beschwerde nicht anonym einreicht;
Wenn die Beschwerde vom Beschwerdeführer ausreichend begründet wird;
Wenn die Beschwerde des Patienten zuvor nicht förmlich geprüft wurde;
Innerhalb der in Artikel 6 festgelegten Fristen.
Diese Beschwerderegelungen sehen nichts vor:
Beschwerden, die rein finanzieller Natur sind;
Beschwerden im Zusammenhang mit oder aufgrund von sexuellen oder sexuell orientierten
Verhaltensweisen jeglicher Art oder Behauptungen in diesem Sinne.
Artikel 5 Beschwerdeverfahren und Bearbeitung von Beschwerden
Der Beschwerdebeauftragte kann den Patienten im Beschwerdeverfahren unterstützen, kann Möglichkeiten zur Lösung der Beschwerde untersuchen und vermittelt in einem offenen Dialog zwischen Gesundheitsdienstleister und Patient, um gemeinsam informell eine zufriedenstellende Lösung zu finden.
Wenn der Beschwerdebeauftragte es für notwendig hält, eine Lösung für die Beschwerde zu finden, kann eine externe Partei, z. B. ein Sachverständiger, hinzugezogen werden. Dazu ist die Zustimmung des Beschwerdeführers und des Gesundheitsdienstleisters erforderlich.
Formatbeschwerdeordnung LOOP Januar 2019, Version 2.0 Seite 5 von 7
Spätestens sechs Wochen nach dem förmlichen Beginn des Beschwerdeverfahrens erhält der Beschwerdeführer eine schriftliche Mitteilung des Gesundheitsdienstleisters, in der die begründete Stellungnahme enthalten ist, zu der die Untersuchung der Beschwerde geführt hat. Dabei gibt der Gesundheitsdienstleister an, welche Entscheidungen er getroffen hat und in welchem Zeitrahmen die beschlossenen Maßnahmen umgesetzt werden sollen. Sie kann auch die Bestätigung beinhalten, dass der Gesundheitsdienstleister und der Patient in gegenseitigem Einvernehmen eine Vereinbarung getroffen haben. Wenn die Arbeit an einer Lösung noch nicht abgeschlossen ist, kann auch erklärt werden, warum die Beschwerde noch nicht gelöst wurde und wie die nächsten Schritte aussehen. Der Beschwerdebeauftragte erhält die oben genannte Mitteilung auch von dem Gesundheitsdienstleister.
Eine Verlängerung der gesetzlichen Frist von sechs Wochen für die Bearbeitung von Beschwerden um vier Wochen ist zulässig, wenn eine sorgfältige Prüfung der Beschwerde dies erforderlich macht. Der Gesundheitsdienstleister muss den Beschwerdeführer schriftlich informieren. Es ist auch immer noch möglich, einvernehmlich eine längere Frist als 10 Wochen für die Bearbeitung der Beschwerde zu vereinbaren. Zum Beispiel, wenn es im Interesse einer dauerhaften Lösung ist. Solange dies in guter Absprache zwischen Gesundheitsdienstleister und Kunde geschieht.
Die Bearbeitung von Beschwerden endet in den folgenden Fällen:
mit sofortiger Wirkung nach Erhalt einer entsprechenden schriftlichen Mitteilung
vom Beschwerdeführer an den Gesundheitsdienstleister oder den Beschwerdebeauftragten;
ab dem Datum, an dem der Gesundheitsdienstleister oder der Beschwerdebeauftragte die vom Patienten eingereichte Beschwerde schriftlich erhält
bestätigte die mündliche Erklärung des Beschwerdeführers, dass die Beschwerde zurückgezogen werde.
Stirbt der Beschwerdeführer während der Bearbeitung der Beschwerde, so wird die Bearbeitung der Beschwerde mit dem oder den gesetzlichen Erben fortgesetzt, es sei denn, es liegt eine Kündigung vor
Auf eine weitere Fortführung wird verzichtet.
Artikel 6 Frist
Eine Beschwerde sollte innerhalb eines Jahres eingereicht werden, nachdem der Beschwerdeführer Kenntnis davon hat oder vernünftigerweise hätte haben können, dass das Verhalten des Gesundheitsdienstleisters Anlass zu einer Beschwerde im Sinne dieser Beschwerdeordnung geben könnte. Ist diese Frist verstrichen, wird die Beschwerde nicht mehr berücksichtigt.
Eine Beschwerde sollte innerhalb von zwei Jahren nach dem letzten Kontakt über die Behandlung zwischen Patient und Therapeut eingereicht werden. Ist diese Frist verstrichen, wird die Beschwerde nicht mehr berücksichtigt.
Artikel 7 Beschwerdeführer
Die Rolle und Verantwortung des Beschwerdebeauftragten besteht darin, in Absprache mit dem Patienten oder seinem Vertreter und dem Gesundheitsdienstleister zu arbeiten:
informell eine zufriedenstellende Lösung zu finden und/oder;
Unterrichtung und Beratung des Beschwerdeführers auf dessen Wunsch hin über die Möglichkeiten, eine Beschwerde einzureichen
über das Beschwerdeformular einreichen;
darüber zu informieren, wie das Beschwerdeverfahren funktioniert;
den Patienten oder seinen Vertreter bei der Formulierung der Beschwerde zu unterstützen;
die Möglichkeiten zur Lösung der Beschwerde sorgfältig zu prüfen;
den Gesundheitsdienstleister bei der sorgfältigen schriftlichen Formulierung des "Urteils" unterstützen
des Therapeuten über die Beschwerde.
Bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben ist der Beschwerdebeauftragte befugt, alles zu tun, was erforderlich ist, um
das zu tun, was vernünftigerweise für eine ordnungsgemäße Anleitung bei der Bearbeitung einer Beschwerde erforderlich ist.
Formatbeschwerdeordnung LOOP Januar 2019, Version 2.0 Seite 6 von 7
Der Beschwerdebeauftragte muss unabhängig und unparteiisch gegenüber dem Beschwerdeführer und dem Gesundheitsdienstleister sowie, soweit sie an der Beschwerde beteiligt sind, gegenüber dem Gesundheitsdienstleister handeln. Dementsprechend sollte der Beschwerdebeauftragte kein Verhalten an den Tag legen, das den Verdacht (den Anschein) der Befangenheit erwecken könnte, und/oder seine Funktion nicht unabhängig ausüben.
Wenn der Beschwerdebeauftragte in eine Angelegenheit verwickelt ist oder war, auf die sich die Beschwerde bezieht, oder aufgrund anderer Umstände nicht in der Lage ist, die Funktion im Einzelfall unabhängig und unparteiisch auszuüben, sollte der Beschwerdebeauftragte dies dem Gesundheitsdienstleister so bald wie möglich mitteilen. Der Gesundheitsdienstleister sorgt dann dafür, dass ein weiterer (stellvertretender) Beschwerdebeauftragter ernannt wird.
Der Gesundheitsdienstleister stellt sicher, dass der Beschwerdebeauftragte seine Funktion unabhängig ausüben kann, und benachteiligt den Beschwerdebeauftragten nicht aufgrund der Art und Weise, wie die Funktion ausgeübt wird.
Wenn der betreffende Beschwerdebeauftragte nicht der Beschwerdebeauftragte von LOOP ist, der Leistungserbringer aber LOOP angeschlossen ist, informiert der betreffende Beschwerdebeauftragte den Beschwerdebeauftragten von LOOP schriftlich über die Beschwerde des Patienten, das Urteil des Leistungserbringers, die Art der Beschwerdebearbeitung und die getroffenen Vereinbarungen, die Registrierung der Überwachung der getroffenen Vereinbarungen, das Engagement des Beschwerdebeauftragten und die Lehren, die der Leistungserbringer aus den Beschwerden gezogen hat, sowie seine Maßnahmen zur Verbesserung seiner Qualität.
Artikel 8 Streitschlichtungsstelle
Wenn der Beschwerdeführer mit dem Ergebnis der Beschwerdebearbeitung nicht einverstanden ist und der Ansicht ist, dass die Beschwerde nicht gelöst wurde, liegt ein Streitfall vor. Die Streitigkeit kann schriftlich bei der unabhängigen Schlichtungsstelle eingereicht werden, der der Gesundheitsdienstleister angeschlossen ist. Die Praxis ist angeschlossen an erisietsmisgaan.nl 0352031585 info@erisietsmisgegaan.nl
Die Stellungnahme der Streitbeilegungsstelle ist bindend.
Der Gesundheitsdienstleister informiert den LOOP-Beschwerdebeauftragten, vorausgesetzt, der Gesundheitsdienstleister ist
dem LOOP das Ergebnis der Bearbeitung des Streitfalls schriftlich mitzuteilen.
Artikel 9 Vertraulichkeit
Die mit der Bearbeitung von Beschwerden befassten Personen sind verpflichtet, die Vertraulichkeit der erhaltenen (personenbezogenen) Daten zu wahren, deren vertraulicher Charakter bekannt ist oder vernünftigerweise als bekannt vorausgesetzt werden muss. Das bedeutet, dass diese Daten nicht an Dritte weitergegeben werden dürfen.
Eine Ausnahme von der Verschwiegenheitspflicht (im Sinne dieses Artikels Absatz 1) ist zulässig, wenn eine gesetzliche Regelung, ein rechtskräftiges Gerichtsurteil, Verpflichtungen von Amts wegen oder die zuständige Streitbeilegungsstelle die Offenlegung verlangen.
Artikel 10 Qualitätsverbesserung
Der Gesundheitsdienstleister zieht Lehren aus den Beschwerden und ergreift Maßnahmen zur Verbesserung seiner Qualität. Er muss den LOOP-Beschwerdebeauftragten schriftlich darüber informieren.
Der LOOP-Beschwerdebeauftragte bearbeitet anonym einschlägige Beschwerden auf den (regionalen) LOOP-Intervisionssitzungen, um zu lernen und die Qualität des Berufs zu verbessern.